Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

15.88.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln

Diese Unterklasse umfaßt:
– Herstellung von für eine besondere Ernährung bestimmten Lebensmitteln (Richtlinie des Rates 89/397/EWG, ABl. EG Nr. L 186 vom 30. Juni 1989):
● Säuglingsanfangsnahrung
● Folgenahrung
● sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
● Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert, zur Gewichtsüberwachung
● diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
● natriumarme Lebensmittel einschließlich natriumarmer oder natriumfreier Diätsalze
● glutenfreie Lebensmittel
● Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler
● Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)
● sonstige diätetische Lebensmittel

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
15.88.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln 15.88.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln

Stichwörter

  • Diätetische Nahrungsmittel, H.
  • Diätsalze, natriumarme oder natriumfreie, H.
  • Glutenfreie Lebensmittel, H.
  • Kindernährmittel, H.
  • Milchnährmittel für Säuglinge und Kinder, H.
  • Natriumarme Lebensmittel, H.
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung, H.
  • Säuglingsanfangsnahrung, H.

Kurztitel

H.v.homogenisierten u. diätetischen Nahrungsm.

Mitteltitel

H.v.homogenisierten u.diätetischen Nahrungsm.

Langtitel

Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln

Ebene

Ebene 6: Unterklasse