Classification of Occupations, issue 2010 Version 2020
Classification Structure
Skip classification structure83333 Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser – komplexe Spezialistentätigkeiten
Details
Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in geistlichen Orden und Mutterhäusern, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe vermitteln die religiöse Glaubenslehre und bauen Ordens- und Glaubensgemeinschaften auf, leiten diese und organisieren Hilfsprogramme für in Not geratene Menschen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Ordens- oder Glaubensgemeinschaften leiten und Aufgaben an die Angehörigen der Gemeinschaft delegieren
die Lehren eines bestimmten religiösen Glaubens verbreiten, ggf. missionarische Aufgaben übernehmen und die Gründung neuer Gemeinden vorbereiten
Gottesdienste veranstalten
Hilfsleistungen für in Not geratene Menschen organisieren und durchführen
Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten
religiöse Erziehung, spirituelle Anleitung und moralische Unterstützung von Personen und Kommunen bereitstellen
Ordens- oder Glaubensgemeinschaften leiten und Aufgaben an die Angehörigen der Gemeinschaft delegieren
die Lehren eines bestimmten religiösen Glaubens verbreiten, ggf. missionarische Aufgaben übernehmen und die Gründung neuer Gemeinden vorbereiten
Gottesdienste veranstalten
Hilfsleistungen für in Not geratene Menschen organisieren und durchführen
Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten
religiöse Erziehung, spirituelle Anleitung und moralische Unterstützung von Personen und Kommunen bereitstellen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
83333-100 Oberin (Kloster, Mutterhaus)
83333-101 Prior/in (Geistliche/r)
83333-102 Abt/Äbtissin
83333-103 Ordenspriester
83333-105 Pater
Nicht einzubeziehende Berufe:
Missionar/in(83384)
Missionar/in(83384)
Excludes
Keywords
- Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser – komplexe Spezialistentätigkeiten
Short Title
Angeh.geistl.Orden, Mutterh.-Spezialist
Level
Level 5: ► DE
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