Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

525 Bau- und Transportgeräteführung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe bedienen Transportgeräte, wie z. B. Gabelstapler, Baumaschinen für den Hoch-, Erd- und Tiefbau sowie den Straßenbau oder land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


den Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -anlagen planen und überwachen


Erdbewegungsarbeiten durchführen, z. B. Baggern, Graben, Bohren oder Verladen


land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Geräte und Anlagen sowie Krananlagen aller Art bedienen, z. B. Traktoren, Harvester, Bau-, Dreh-, Mobil- und Autokräne bedienen


Maschinen warten und pflegen, einfache Reparaturen ausführen


Kraft- und Schmierstoffe oder Hydrauliköle kontrollieren und nachfüllen


bei Betriebsstörungen geeignete Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz anderer Mitarbeiter/innen treffen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 5251 Führer/innen von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 5252 Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen 5253 Kranführer/innen, Aufzugsmaschinisten und Bediener/innen verwandter Hebeeinrichtungen 5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
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Kurztitel

Bau- und Transportgeräteführung

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe