Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen52313 Piloten/Pilotinnen und Verkehrsflugzeugführer/innen – komplexe Spezialistentätigkeiten
Detailinformationen
Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe in der Flugzeugführung, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe steuern Passagier- und Frachtflugzeuge.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Wettermeldungen überprüfen und Wetterlage beurteilen, Flugzeiten und Treibstoffbedarf berechnen
die vorgeschriebenen Checks durchführen, die Instrumente überprüfen, das Fluggerät auf Betriebssicherheit prüfen
Abläufe mit der Besatzung besprechen
Flüge durchführen, dabei die Systeme ordnungsgemäß und sachgerecht bedienen und präzise navigieren, z. T. im Instrumentenflug
bei Störungen über das weitere Vorgehen entscheiden, z. B. Gewitterfronten umfliegen, Ausweichmanöver durchführen oder Ausweichflughäfen ansteuern
per Sprechfunk mit der Flugsicherung Kontakt halten, die Anweisungen der Flugsicherung befolgen
Flüge dokumentieren, z. B. Berichte über Flugverlauf, Besonderheiten oder aufgetretene Mängel erstellen
Testflüge durchführen, z. B. als Erstflüge neuer Flugzeuge oder im Rahmen von Zulassungsverfahren von Flugzeugmustern für den Luftverkehr
Wettermeldungen überprüfen und Wetterlage beurteilen, Flugzeiten und Treibstoffbedarf berechnen
die vorgeschriebenen Checks durchführen, die Instrumente überprüfen, das Fluggerät auf Betriebssicherheit prüfen
Abläufe mit der Besatzung besprechen
Flüge durchführen, dabei die Systeme ordnungsgemäß und sachgerecht bedienen und präzise navigieren, z. T. im Instrumentenflug
bei Störungen über das weitere Vorgehen entscheiden, z. B. Gewitterfronten umfliegen, Ausweichmanöver durchführen oder Ausweichflughäfen ansteuern
per Sprechfunk mit der Flugsicherung Kontakt halten, die Anweisungen der Flugsicherung befolgen
Flüge dokumentieren, z. B. Berichte über Flugverlauf, Besonderheiten oder aufgetretene Mängel erstellen
Testflüge durchführen, z. B. als Erstflüge neuer Flugzeuge oder im Rahmen von Zulassungsverfahren von Flugzeugmustern für den Luftverkehr
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
52313-10300 Co-Pilot/in
52313-10400 Berufsflugzeugführer/in (CPL (A))
52313-10500 Privatflugzeugführer/in (PPL-A)
52313-10700 First Officer (Ziviler Luftverkehr)
52313-10800 Ingenieur/in (Fachschule) - Flugzeugführung
Nicht einzubeziehende Berufe:
Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))(52383)
Freiballonführer/in(52383)
Luftschiffführer/in(52383)
Berufshubschrauberführer/in (CPL (H))(52383)
Freiballonführer/in(52383)
Luftschiffführer/in(52383)
Abgrenzung
Gegenüberstellung
kldb2010v2020 ⇄ kldb2010
kldb2010v2020 - kldb2010
| kldb2010v2020 | Inhalt | kldb2010 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 52313 | Piloten/Pilotinnen und Verkehrsflugzeugführer/innen – komplexe Spezialistentätigkeiten | Piloten/Pilotinnen und Verkehrsflugzeugführer/innen - komplexe Spezialistentätigkeiten | 52313 | Piloten/Pilotinnen und Verkehrsflugzeugführer/innen - komplexe Spezialistentätigkeiten | ||
Stichwörter
- Berufsflugzeugführer/in (CPL (A))
- Co-Pilot/in
- First Officer (Ziviler Luftverkehr)
- Ingenieur/in (Fachschule) - Flugzeugführung
- Privatflugzeugführer/in (PPL-A)
Kurztitel
PilotenVerkehrsflugzeugführer-Spezialist
Ebene
Ebene 5: Berufsgattung
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