Classification of Occupations, issue 2010 Version 2020

Clas­si­fi­cat­ion Struc­ture

51493 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Servicebereich des Personenverkehrs, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe an Bord eines Flugzeuges, Zuges, Schiffes oder eines sonstigen Verkehrsmittels und leiten ihre Mitarbeiter/innen an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord eines Zuges, Schiffes oder Flugzeuges kontrollieren und sicherstellen


Passagier- und Mannschaftslisten führen


die Fahrausweis- und Ticketkontrolle beaufsichtigen, ggf. Streitigkeiten zwischen Passagieren und Personal schlichten


die Passagiere betreuen und Auskünfte über den Bordbetrieb im Zug, auf dem Schiff oder im Flugzeug erteilen


Bedienungs- und Küchenpersonal an Bord eines Schiffes leiten


Notfallpläne aufstellen und das Krisenmanagement übernehmen, Personal zum richtigen Verhalten anleiten
Zugeordnete Berufe (Beispiele): 51493-100 Zugführer/in 51493-103 Zugchef/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Purser/Purserette (Luftfahrt)(51422)

Excludes

Keywords

  • Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)

Short Title

Aufsicht-Personenverkehr(Servicebereich)

Level

Level 5: ► DE