Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

51493 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Servicebereich des Personenverkehrs, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie koordinieren die Arbeitsabläufe an Bord eines Flugzeuges, Zuges, Schiffes oder eines sonstigen Verkehrsmittels und leiten ihre Mitarbeiter/innen an.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord eines Zuges, Schiffes oder Flugzeuges kontrollieren und sicherstellen


Passagier- und Mannschaftslisten führen


die Fahrausweis- und Ticketkontrolle beaufsichtigen, ggf. Streitigkeiten zwischen Passagieren und Personal schlichten


die Passagiere betreuen und Auskünfte über den Bordbetrieb im Zug, auf dem Schiff oder im Flugzeug erteilen


Bedienungs- und Küchenpersonal an Bord eines Schiffes leiten


Notfallpläne aufstellen und das Krisenmanagement übernehmen, Personal zum richtigen Verhalten anleiten
Zugeordnete Berufe (Beispiele): 51493-10000 Zugführer/in 51493-10300 Zugchef/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Purser/Purserette (Luftfahrt)(51422)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

kldb2010v2020 - kldb2010
kldb2010v2020 Inhalt kldb2010
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
51493 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich) Aufsichtskräfte - Personenverkehr (Servicebereich) 51493 Aufsichtskräfte - Personenverkehr (Servicebereich)

Stichwörter

  • Zugchef/in
  • Zugführer/in

Kurztitel

Aufsicht-Personenverkehr(Servicebereich)

Ebene

Ebene 5: Berufsgattung