Classification of Occupations, issue 2010 Version 2020
Classification Structure
Skip classification structure514 Servicekräfte im Personenverkehr
Details
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe führen Service- und Sicherheitsdienstleistungen im Personenverkehr auf der Straße, Schiene, in der Luft sowie auf dem Wasser aus.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Kunden und Kundinnen von Verkehrsunternehmen beraten, z. B. Fahrplanauskünfte erteilen, Verkehrsverbindungen ermitteln, Preise für Zusatzleistungen ermitteln
Fahrkarten ausstellen und kontrollieren
Passagiere an Bord eines Flugzeugs, Zuges oder Schiffes begrüßen, Plätze zuweisen, Speisen und Getränke servieren und bei der Verstauung des Gepäcks helfen
Fragen und Beschwerden der Passagiere beantworten
die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gewährleisten
in Notfällen oder bei Unfällen adäquate Maßnahmen ergreifen
Kunden und Kundinnen von Verkehrsunternehmen beraten, z. B. Fahrplanauskünfte erteilen, Verkehrsverbindungen ermitteln, Preise für Zusatzleistungen ermitteln
Fahrkarten ausstellen und kontrollieren
Passagiere an Bord eines Flugzeugs, Zuges oder Schiffes begrüßen, Plätze zuweisen, Speisen und Getränke servieren und bei der Verstauung des Gepäcks helfen
Fragen und Beschwerden der Passagiere beantworten
die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gewährleisten
in Notfällen oder bei Unfällen adäquate Maßnahmen ergreifen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
5141 Servicefachkräfte im Straßen- und Schienenverkehr
5142 Servicefachkräfte im Luftverkehr
5143 Servicefachkräfte im Schiffsverkehr
5149 Aufsichtskräfte – Personenverkehr (Servicebereich)
5140 Servicekräfte im Personenverkehr (ohne Spezialisierung)
Nicht einzubeziehende Positionen:
515 Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
516 Kaufleute – Verkehr und Logistik
515 Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs
516 Kaufleute – Verkehr und Logistik
Excludes
Short Title
Servicekräfte im Personenverkehr
Level
Level 3: ► DE
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
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