Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

512 Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben im Bereich der Überwachung und Wartung von Straßen, Brücken und Tunnels, der Eisenbahninfrastruktur, der Flugsicherungstechnik sowie in der Sicherung des Wasserstraßenverkehrs.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Verkehrswege, wie z. B. Straßen oder Wasserwege, regelmäßig auf ihren Zustand kontrollieren und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen


flugsicherungstechnische Anlagen bedienen, überwachen und instandhalten, etwaige Fehler beheben


die Leistungsfähigkeit bestehender Schienenstrecken prüfen sowie Neu- und Ausbaustrecken des Nah- und Fernverkehrs festlegen und planen


die Betriebsbereitschaft der Geräte und Anlagen sicherstellen, Arbeitsdurchführung und -qualität sowie die Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 5121 Straßen- und Tunnelwärter/innen 5122 Berufe in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur 5123 Berufe in der Flugsicherungstechnik 5124 Wasserstraßen- und Brückenwärter/innen 5129 Aufsichtskräfte – Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur
Nicht einzubeziehende Positionen:


511 Technischer Betrieb des Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehrs


515 Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs

Abgrenzung

Kurztitel

Überwachung,WartungVerkehrsinfrastruktur

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe