Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

422 Umweltschutztechnik

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben im analytischen und technischen Umweltschutz sowie im Schornsteinfegergewerbe.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, wie z. B. Luftgütemessungen, planen und durchführen, in der Planung, Konstruktion und Fertigung von Filteranlangen mitarbeiten


Aufgaben im Gewässerschutz übernehmen, z. B. Gewässergütemessungen, hydrologische Messungen und Abwasseruntersuchungen durchführen, Kläranlagen überwachen


bei Umweltschutzmaßnahmen im Bereich Abfallentsorgung mitwirken, z. B. Abfallproben aus Mülldeponien entnehmen, Deponieverhalten beurteilen, in der Abfallwirtschaft beraten


ökologische Schäden in der Landschaft erfassen, Gegenmaßnahmen entwickeln


Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen, Materialflüsse und Produktionsabläufe analysieren, Ökobilanzen bzw. Lebenszyklusanalysen aufstellen


Reinigungs- und Prüfungsarbeiten durchführen, z. B. Schornsteine, Verbindungsstücke und Feuerstätten kehren und reinigen, Verbrennungsrückstände und Ablagerungen beseitigen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 4220 Berufe in der Umweltschutztechnik (ohne Spezialisierung) 4221 Schornsteinfeger/innen 4228 Berufe in der Umweltschutztechnik (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 4229 Aufsichtskräfte – Umweltschutztechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


343 Ver- und Entsorgung


421 Geologie, Geografie und Meteorologie


423 Umweltmanagement und -beratung

Abgrenzung

Kurztitel

Umweltschutztechnik

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe