Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

3223 Berufe im Gleisbau

Inhalt: Angehörige dieser Berufe planen Gleisbaumaßnahmen und errichten, erneuern und unterhalten Gleisanlagen. Sie führen an Gleisen Kontrollen auf Verschleiß und Risse durch, verlegen und erneuern Gleise und bauen Bahndämme und Entwässerungsanlagen. Außerdem führen sie technische Untersuchungen und Messungen zur Stabilität, Haltbarkeit und Verwendung von Gleisanlagen durch.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Bauvorhaben von Gleisanlagen entwickeln und entwerfen


Grob- und Detailplanung zur Ausführung erstellen, dabei verkehrsrechtliche Vorgaben und Bestimmungen sowie Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigen


Material- und Maschineneinsatz kalkulieren und koordinieren


Baumaßnahme durchführen, dafür z. B. Baumaschinen und -geräte für die Ausführung von Gleisbauarbeiten bedienen und führen


Entwässerungsanlagen und Bahndämme herstellen, profilieren und instand halten


Untergrund für den Gleisbau vorbereiten, Gleisbett durch Einbringen von Schotter herstellen


Schienen und Weichen auf Risse und Verschleiß prüfen und ggf. austauschen


Qualität der ausgeführten Arbeiten durch Sichtkontrolle und mittels Messungen prüfen, Messfahrzeuge und Messgeräte einsetzen, z. B. zur Kontrolle der Spurweite


neue Mess- und Kontrollmethoden erarbeiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 32232 Berufe im Gleisbau – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 32233 Berufe im Gleisbau – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5252 Führer/innen von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe im Gleisbau

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe