Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
Detailinformationen
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Bauplanung und -überwachung bzw. Architektur. Sie sind vor allem für die Planung, Vorbereitung, Koordination und Überwachung von Montagearbeiten und Baumaßnahmen aller Art verantwortlich. Zudem planen, koordinieren und leiten sie Bauprojekte aller Art.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Projektplanung und -vorbereitung unter Berücksichtigung anderer Betriebsabteilungen und von Drittfirmen übernehmen, Unteraufträge für spezielle Baudienstleistungen vergeben
Ausschreibungsunterlagen bearbeiten, Baukosten kalkulieren, Angebote erstellen, Bauabrechnung durchführen
Bau- und Montagepläne sowie bauphysikalische Gegebenheiten und Einbauvoraussetzungen berücksichtigen
Baustellen planen, einrichten und auflösen, Bau- bzw. Montagearbeiten steuern
Arbeitsablauf sowie Arbeits- und Zeitpläne überwachen, für die termingerechte Bereitstellung einzelner Komponenten, Bauteile und Betriebsmittel sorgen
die Einhaltung von Bauvorschriften sowie Leistungs-, Qualitäts-, Kosten- und Sicherheitsstandards überwachen und sicherstellen
den termingerechten und wirtschaftlichen Ablauf von Bauprojekten sowie die Qualität der ausgeführten Leistungen verantworten
Abnahme von Bauleistungen nach Abschluss der Bauarbeiten veranlassen
Budgets festlegen und verwalten, Ausgaben kontrollieren und einen effizienten Ressourceneinsatz sicherstellen
Projektplanung und -vorbereitung unter Berücksichtigung anderer Betriebsabteilungen und von Drittfirmen übernehmen, Unteraufträge für spezielle Baudienstleistungen vergeben
Ausschreibungsunterlagen bearbeiten, Baukosten kalkulieren, Angebote erstellen, Bauabrechnung durchführen
Bau- und Montagepläne sowie bauphysikalische Gegebenheiten und Einbauvoraussetzungen berücksichtigen
Baustellen planen, einrichten und auflösen, Bau- bzw. Montagearbeiten steuern
Arbeitsablauf sowie Arbeits- und Zeitpläne überwachen, für die termingerechte Bereitstellung einzelner Komponenten, Bauteile und Betriebsmittel sorgen
die Einhaltung von Bauvorschriften sowie Leistungs-, Qualitäts-, Kosten- und Sicherheitsstandards überwachen und sicherstellen
den termingerechten und wirtschaftlichen Ablauf von Bauprojekten sowie die Qualität der ausgeführten Leistungen verantworten
Abnahme von Bauleistungen nach Abschluss der Bauarbeiten veranlassen
Budgets festlegen und verwalten, Ausgaben kontrollieren und einen effizienten Ressourceneinsatz sicherstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
31193 Aufsichtskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
31194 Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur
Nicht einzubeziehende Positionen:
3219 Aufsichtskräfte – Hochbau
3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau
3339 Aufsichtskräfte – Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau
3219 Aufsichtskräfte – Hochbau
3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau
3339 Aufsichtskräfte – Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau
Abgrenzung
- 3219 Aufsichtskräfte – Hochbau
- 3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau
- 3339 Aufsichtskräfte – Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau
Kurztitel
Aufsicht,Führung-Bauplan,-überw,Archit.
Ebene
Ebene 4: Berufsuntergruppe
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