Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen2939 Aufsichts- und Führungskräfte – Speisenzubereitung
Detailinformationen
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben vor allem in Hotel-, Restaurant- oder Großküchen. Sie planen, steuern, überwachen und leiten die Arbeitsprozesse, stellen die Qualität ihres Speisen- und Dienstleistungsangebots sicher und treffen betriebliche Entscheidungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
anspruchsvolle fachliche Aufgaben in der Küche übernehmen, z. B. neue Rezepte kreieren und dokumentieren, Speisepläne und Speisekarten erstellen, Gäste beraten
Frischprodukte einkaufen, Preise kalkulieren, Materialverbrauch bzw. weitere Ausgaben überwachen
Waren, Ausstattung und Arbeitsbereiche inspizieren, um die Einhaltung der vorgegebenen Standards zu gewährleisten
Betriebsabläufe planen und steuern bzw. leiten und optimieren, Aufgaben verteilen, Einhaltung von Kosten und Terminen sowie Qualität kontrollieren
Personalentscheidungen treffen, Mitarbeiter/innen einweisen, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren sowie Ausbildung organisieren und durchführen
die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz, Hygiene, Lebensmittelrecht überwachen
die Geschäftspolitik bestimmen, Betriebsstrategien entwickeln und festlegen, Investitionsentscheidungen treffen
Gesichtspunkte des Natur- und Umweltschutzes beachten, z. B. regionale Produkte bzw. Produkte aus biologischer Erzeugung verwenden
im Veranstaltungsservice Kundenwünsche ermitteln, Angebote ausarbeiten, Speisen zubereiten und an den Veranstaltungsort liefern
anspruchsvolle fachliche Aufgaben in der Küche übernehmen, z. B. neue Rezepte kreieren und dokumentieren, Speisepläne und Speisekarten erstellen, Gäste beraten
Frischprodukte einkaufen, Preise kalkulieren, Materialverbrauch bzw. weitere Ausgaben überwachen
Waren, Ausstattung und Arbeitsbereiche inspizieren, um die Einhaltung der vorgegebenen Standards zu gewährleisten
Betriebsabläufe planen und steuern bzw. leiten und optimieren, Aufgaben verteilen, Einhaltung von Kosten und Terminen sowie Qualität kontrollieren
Personalentscheidungen treffen, Mitarbeiter/innen einweisen, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren sowie Ausbildung organisieren und durchführen
die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz, Hygiene, Lebensmittelrecht überwachen
die Geschäftspolitik bestimmen, Betriebsstrategien entwickeln und festlegen, Investitionsentscheidungen treffen
Gesichtspunkte des Natur- und Umweltschutzes beachten, z. B. regionale Produkte bzw. Produkte aus biologischer Erzeugung verwenden
im Veranstaltungsservice Kundenwünsche ermitteln, Angebote ausarbeiten, Speisen zubereiten und an den Veranstaltungsort liefern
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
29393 Aufsichtskräfte – Speisenzubereitung
29394 Führungskräfte – Speisenzubereitung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2929 Aufsichts- und Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung
6339 Aufsichts- und Führungskräfte – Gastronomie und Systemgastronomie
2929 Aufsichts- und Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung
6339 Aufsichts- und Führungskräfte – Gastronomie und Systemgastronomie
Abgrenzung
- 2929 Aufsichts- und Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung
- 6339 Aufsichts- und Führungskräfte – Gastronomie und Systemgastronomie
Kurztitel
Aufsicht, Führung - Speisenzubereitung
Ebene
Ebene 4: Berufsuntergruppe
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.