Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen2929 Aufsichts- und Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung
Detailinformationen
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Lebensmittelproduktion, in Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien, in der Milchverarbeitung und in der Herstellung von Süßwaren. Sie planen und organisieren Betriebs- und Arbeitsabläufe, überwachen die Einhaltung der Qualitätsstandards, planen den Personaleinsatz und das Produktionsbudget. Gegebenenfalls leiten und koordinieren sie die Produktionsaktivitäten großer Unternehmen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Produktionsstrategien und Richtlinien festlegen und implementieren, Lebens- und Genussmittelproduktion planen und überwachen
Produktionsziele, wie z. B. Menge der Produkte, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit, formulieren und sicherstellen
Qualität der Produkte gewährleisten, Qualitätskontrollen durchführen, z. B. Geruchs- oder Geschmacksproben, ggf. mikrobiologische und chemische Untersuchungen veranlassen
über Investitionen und die Auswahl von technischen Betriebsmitteln entscheiden oder bei der Entscheidung mitwirken
Wartung, Instandhaltung, Inbetriebnahme von Anlagen sowie Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen und verantworten
kaufmännische Aufgaben übernehmen, Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln organisieren, Werbemaßnahmen planen und durchführen
Arbeitskräfteeinsatz planen, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Produktionsaufzeichnungen erstellen und Berichte kontrollieren
Produktionsstrategien und Richtlinien festlegen und implementieren, Lebens- und Genussmittelproduktion planen und überwachen
Produktionsziele, wie z. B. Menge der Produkte, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit, formulieren und sicherstellen
Qualität der Produkte gewährleisten, Qualitätskontrollen durchführen, z. B. Geruchs- oder Geschmacksproben, ggf. mikrobiologische und chemische Untersuchungen veranlassen
über Investitionen und die Auswahl von technischen Betriebsmitteln entscheiden oder bei der Entscheidung mitwirken
Wartung, Instandhaltung, Inbetriebnahme von Anlagen sowie Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sicherstellen und verantworten
kaufmännische Aufgaben übernehmen, Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln organisieren, Werbemaßnahmen planen und durchführen
Arbeitskräfteeinsatz planen, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Produktionsaufzeichnungen erstellen und Berichte kontrollieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
29293 Aufsichtskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung
29294 Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung
Nicht einzubeziehende Positionen:
2919 Aufsichts- und Führungskräfte – Getränkeherstellung
2939 Aufsichts- und Führungskräfte – Speisenzubereitung
2919 Aufsichts- und Führungskräfte – Getränkeherstellung
2939 Aufsichts- und Führungskräfte – Speisenzubereitung
Abgrenzung
- 2919 Aufsichts- und Führungskräfte – Getränkeherstellung
- 2939 Aufsichts- und Führungskräfte – Speisenzubereitung
Kurztitel
Aufsicht,Führung-Lebens-,Genussmittelher
Ebene
Ebene 4: Berufsuntergruppe
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.