Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2923 Berufe in der Fleischverarbeitung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe verarbeiten Fleisch zu Fleisch- und Wurstwaren, Feinkosterzeugnissen, Konserven und Gerichten weiter, organisieren und überwachen Arbeitsabläufe in der Fleischwarenindustrie und sichern die Qualität der Produkte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Schlachttierkörper, -hälften, -viertel, -teilstücke beurteilen und bewerten, z. B. nach Farbe, Zartheit, Safthaltevermögen, Reife


Fleisch ausbeinen, zerlegen, auslösen, zuschneiden und verkaufsfertig machen


Fleisch und Fleischerzeugnisse haltbar machen, z. B. durch Salzen, Pökeln, Trocknen, Räuchern, Kühlen, Gefrieren und Erhitzen


Wurst, besondere Fleisch- und Wurstwaren sowie Konserven herstellen


Maschinen, Geräte und Werkzeuge bedienen, warten, reinigen und pflegen, z. B. Kutter, Reifeanlagen, Räucherschränke, Misch- und Abfüllmaschinen


Produktionsabläufe planen, organisieren und überwachen


Qualitätsnormen erstellen und überwachen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung einleiten und durchführen, z. B. mikrobiologische und chemische Untersuchungen durchführen


an der Produktentwicklung und -verbesserung mitwirken, z. B. neue Rezepturen erarbeiten, zielgruppenorientierte Produktreihen entwickeln, Produkte auf Messen präsentieren


Kunden und Kundinnen beraten, Waren verkaufen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 29232 Berufe in der Fleischverarbeitung – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 29233 Berufe in der Fleischverarbeitung – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2932 Grill-, Braten- und Fischköche/-köchinnen


6232 Berufe im Verkauf von Fleischwaren

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe in der Fleischverarbeitung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe