Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2919 Aufsichts- und Führungskräfte – Getränkeherstellung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Getränkeherstellung. Sie planen und organisieren Betriebs- und Arbeitsabläufe, überwachen die Einhaltung der Qualitätsstandards, planen den Personaleinsatz und das Produktionsbudget. Gegebenenfalls leiten und koordinieren sie die Produktionsaktivitäten großer Unternehmen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Produktionsstrategien und Richtlinien festlegen und implementieren, Getränkeproduktion planen und überwachen


Produktionsziele, wie z. B. Menge der Produkte, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit, formulieren und sicherstellen


Qualitätsprüfungen sicherstellen, optimieren und durchführen, z. B. Geruchs- oder Geschmacksproben sowie biologische und chemische Untersuchungen veranlassen


über Investitionen und die Auswahl von technischen Betriebsmitteln entscheiden oder bei der Entscheidung mitwirken


Wartung, Instandhaltung, Inbetriebnahme von Anlagen sowie Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen und verantworten


kaufmännische Aufgaben übernehmen, Getränkevertrieb organisieren, Werbemaßnahmen planen und durchführen


Arbeitskräfteeinsatz planen, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen


Produktionsaufzeichnungen erstellen und Berichte kontrollieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 29193 Aufsichtskräfte – Getränkeherstellung 29194 Führungskräfte – Getränkeherstellung
Nicht einzubeziehende Positionen:


2929 Aufsichts- und Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht,Führung - Getränkeherstellung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe