Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2639 Aufsichtskräfte – Elektrotechnik

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Elektrotechnik. Sie sind vor allem in Planung und Organisation in Betrieben der Elektroindustrie oder im Elektrotechniker- und Informationstechniker-Handwerk tätig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


elektrotechnische Systeme, z. B. Energieversorgungssysteme sowie automatisierte Anlagen und Informationssysteme, projektieren, Bau, Installation oder Fertigung veranlassen und kontrollieren


Installation und Betrieb von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungstechnik, Fernsehempfangs- und Radiotechnik planen und beaufsichtigen


Vorgaben für Konstruktionen bei Komponenten in elektromechanischen und -technischen Anlagen und Geräten erarbeiten und Ausführung kontrollieren


Materialien, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung beschaffen


Fertigungsprozesse einleiten, steuern, überwachen und optimieren


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen


effektive Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen organisieren und überwachen, Mitarbeiter/innen bei neuen oder schwierigen Arbeitsgängen anleiten


Kunden und Kundinnen oder Vertriebsmitarbeiter/innen beraten, Angebote kalkulieren und erstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 26393 Aufsichtskräfte – Elektrotechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:


2619 Aufsichtskräfte – Mechatronik und Automatisierungstechnik


2629 Aufsichtskräfte – Energietechnik


4319 Führungskräfte – Informatik

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht - Elektrotechnik

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe