Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen2529 Aufsichts- und Führungskräfte – Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik
Detailinformationen
Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionsbereichen, insbesondere in der Produktion, Montage, Instandhaltung und Qualitätssicherung von Fahrzeugen, Luft- und Raumfahrzeugen und Schiffen. Zudem leiten und verwalten sie Betriebe der Fahrzeugtechnik.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Arbeitsabläufe in der Fahrzeug-, Luftfahrt- und Schiffbautechnik im jeweiligen Verantwortungsbereich planen, mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen koordinieren
Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften und der maschinentechnischen Gegebenheiten im Betrieb festlegen und überwachen
Erzeugnisse, Rohmaterialien sowie Hilfsmittel auf ihre Übereinstimmung mit betrieblichen, gesetzlichen und vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsnormen prüfen
die Herstellung der Bauteile, Baugruppen und Systeme an Fahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schiffen prüfen, ggf. neu einstellen, Reparaturen und Instandsetzung veranlassen
über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren, Finanzierungsentscheidungen treffen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Personaleinsatz planen und ggf. Personalentscheidungen selbst treffen
Grundsätze für das kaufmännische, personelle und technische Geschehen im Betrieb gestalten, Vorschläge ausarbeiten oder direkt Geschäftsentscheidungen treffen
Arbeitsabläufe in der Fahrzeug-, Luftfahrt- und Schiffbautechnik im jeweiligen Verantwortungsbereich planen, mit zu- und nacharbeitenden Abteilungen koordinieren
Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften und der maschinentechnischen Gegebenheiten im Betrieb festlegen und überwachen
Erzeugnisse, Rohmaterialien sowie Hilfsmittel auf ihre Übereinstimmung mit betrieblichen, gesetzlichen und vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitsnormen prüfen
die Herstellung der Bauteile, Baugruppen und Systeme an Fahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schiffen prüfen, ggf. neu einstellen, Reparaturen und Instandsetzung veranlassen
über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren, Finanzierungsentscheidungen treffen
Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Personaleinsatz planen und ggf. Personalentscheidungen selbst treffen
Grundsätze für das kaufmännische, personelle und technische Geschehen im Betrieb gestalten, Vorschläge ausarbeiten oder direkt Geschäftsentscheidungen treffen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
25293 Aufsichtskräfte – Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik
25294 Führungskräfte – Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik
Nicht einzubeziehende Positionen:
2449 Aufsichtskräfte – Metallbau und Schweißtechnik
2519 Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik
2449 Aufsichtskräfte – Metallbau und Schweißtechnik
2519 Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik
Abgrenzung
- 2449 Aufsichtskräfte – Metallbau und Schweißtechnik
- 2519 Aufsichts- und Führungskräfte – Maschinenbau- und Betriebstechnik
Kurztitel
Aufsicht,Führung-Fahr.LuftRaum.Schiffbau
Ebene
Ebene 4: Berufsuntergruppe
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