Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2329 Aufsichts- und Führungskräfte – Technische Mediengestaltung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der technischen Mediengestaltung. Sie planen und steuern Arbeitsprozesse in der Medienproduktion, entwickeln Werbestrategien mit und gestalten Medienprodukte. Sie leiten sowohl technische als auch Kreativteams und stehen in Kontakt mit den Kunden und Kundinnen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


das visuelle Erscheinungsbild von Inhalten, Marken oder Unternehmen medienübergreifend entwickeln


visuelle Werbekampagnen planen und kalkulieren, Werbeträger und zielgruppenspezifische Medien wählen


alle Produktionsvorgänge wie Layout, Fotoshooting, Filmdreh, Animation und Set-Design begleiten und steuern


feste Kreativteams leiten, Kreativleistungen von externen Anbietern zukaufen


Produktion von Druckerzeugnissen, z. B. von Büchern, Zeitschriften, Werbeflyern oder Plakaten, selbstständig und eigenverantwortlich planen und steuern


Texterfassung, Scanvorgänge, typografische Gestaltung sowie die Bild- und Grafikintegration überprüfen und gegebenenfalls korrigieren


die Einhaltung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie von Bestimmungen zum Presse- und Medienrecht, Urheber- und Lizenzrecht, Datenschutz sicherstellen


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 23293 Aufsichtskräfte – Technische Mediengestaltung 23294 Führungskräfte – Technische Mediengestaltung
Nicht einzubeziehende Positionen:


2349 Aufsichtskräfte – Drucktechnik und -weiterverarbeitung, Buchbinderei


9219 Aufsichts- und Führungskräfte – Werbung und Marketing

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht,Führung-Techn. Mediengestaltung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe