Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2239 Aufsichts- und Führungskräfte – Holzbe- und -verarbeitung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Holzbe- und -verarbeitung und sind sowohl für die fachlichen als auch für die personellen und organisatorischen Aspekte der Herstellung von Holzerzeugnissen verantwortlich.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Aufträge entgegennehmen, Arbeitsverfahren und Materialien festlegen, einzelne Arbeitsschritte koordinieren oder den gesamten Betrieb leiten


bei der Produktions- und Personalplanung mitwirken bzw. Produktions- und Personalentscheidungen treffen


kaufmännische Vorgänge steuern und kontrollieren


Entwürfe für die Fertigung von Erzeugnissen aus Holz erstellen, Fertigungsunterlagen ausarbeiten und Fertigungszeiten ermitteln


Einstellungen von Maschinen und Geräten, wie z. B. Säge-, Hobel- und Schleifmaschinen, kontrollieren und deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit regelmäßig überprüfen lassen


in Werkstätten Verantwortung für die Ausführung tragen, Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften durchsetzen


an der Personalauswahl mitwirken, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen organisieren


in Forschungslaboren Eigenschaften von Holzmaterialien und -verbindungen untersuchen, neue Produkte, Behandlungsstoffe und Bearbeitungsanlagen entwickeln
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 22393 Aufsichtskräfte – Holzbe- und -verarbeitung 22394 Führungskräfte – Holzbe- und -verarbeitung
Nicht einzubeziehende Positionen:


3329 Aufsichtskräfte – Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten, Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz


3339 Aufsichtskräfte – Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht,Führung - Holzbe-,-verarbeitung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe