Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2129 Aufsichtskräfte – Naturstein- und Mineralaufbereitung und -verarbeitung und Baustoffherstellung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Naturstein- und Mineralaufbereitung und -verarbeitung sowie in der Baustoffherstellung. Sie beschäftigen sich vor allem mit der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sowie dem Personalmanagement.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Angebote für z. B. Natursteinarbeiten erstellen und Auftragsverhandlungen mit Kunden und Kundinnen führen


für die rechtzeitige Bereitstellung von Materialien, wie beispielsweise Beton, gebrochenes Gestein, Zement und Kalk sorgen


Be- und Verarbeitungstechniken für die Erzeugnisse auswählen, Methoden zur Oberflächenbehandlung festlegen, Fachkräfte bei der Werkstoffbearbeitung anleiten


regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Aufbereitungs-, Fertigungs- und Transportanlagen veranlassen und überwachen


Personal, z. B. für spezielle Kundenaufträge zur Herstellung von Bodenbelägen, einteilen


Einhaltung der Arbeits-, Brand- und Umweltschutzbestimmungen innerhalb des Verantwortungsbereichs sicherstellen


Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 21293 Aufsichtskräfte – Naturstein- und Mineralaufbereitung und -verarbeitung und Baustoffherstellung
Nicht einzubeziehende Positionen:


2119 Aufsichts- und Führungskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik


2139 Aufsichtskräfte – Industrielle Glasherstellung und -verarbeitung


2149 Aufsichtskräfte – Industrielle Keramikherstellung und -verarbeitung


3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht-Naturstein,Mineral,Baustoffher.

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe