Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

1213 Berufe in der Friedhofsgärtnerei

Inhalt: Angehörige dieser Berufe planen die Anlage von Grabstätten und Friedhofsanlagen, bepflanzen und pflegen sie unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Besonderheiten. Darüber hinaus kultivieren sie Pflanzen, fertigen Trauergebinde und beraten Kunden und Kundinnen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Grabstätten planen, einmessen, gestalten und bepflanzen, dabei friedhofsrechtliche Bestimmungen beachten


Grabstätten und Friedhofsanlagen pflegen, z. B. düngen, gießen, Gehölze schneiden, jahreszeitliche Wechselbepflanzungen vornehmen


Kränze, Gestecke und anderen Grabschmuck unter Verwendung kompostierfreundlicher Materialien herstellen, Schalen bepflanzen


Pflanzen bis zur Verkaufsreife kultivieren, z. B. Boden bearbeiten, Pflanzen heranziehen und pflegen


Pflanzen und Bindereierzeugnisse verkaufen, Kunden und Kundinnen über friedhofsgärtnerische Leistungen beraten und diese verkaufen, z. B. Dauergrabpflege
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 12132 Berufe in der Friedhofsgärtnerei – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 12133 Berufe in der Friedhofsgärtnerei – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


1220 Berufe in der Floristik

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe in der Friedhofsgärtnerei

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe