Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2026
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen3031 50 600 Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg
Detailinformationen
Maßeinheit
St
Gegenüberstellung
wz2008 ⇄ gp_2026
wz2008 - gp_2026
| wz2008 | Inhalt | gp_2026 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 30.30.0 | Luft- und Raumfahrzeugbau | Luft- und Raumfahrzeugbau | 3031 50 600 | Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg | ||
gp_2026 ⇄ gp2019a
gp_2026 - gp2019a
| gp_2026 | Inhalt | gp2019a | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 3031 50 600 | Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg | Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg | 3030 32 001 | Zivile und halböffentliche Starrflügelflugzeuge u.a. Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger | ||
Ebene
Ebene 7: Güterunterkategorie_B
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