Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2002
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen3430 20 350 Achsbrücken (Triebachsen) mit Ausgleichsgetriebe, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen
Detailinformationen
Weiterverarbeitung: ja
Hauptgruppe: B (Investitionsgüterproduzenten)
Maßeinheit
St
Gegenüberstellung
gp2009v2012 ⇄ gp2002
gp2009v2012 - gp2002
| gp2009v2012 | Inhalt | gp2002 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 2932 30 361 | Achsbrücken (Triebachsen) mit Ausgleichsgetriebe, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen, für Kraftfahrzeuge | 3430 20 350 | Achsbrücken (Triebachsen) mit Ausgleichsgetriebe, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen | |||
gp2009 ⇄ gp2002
gp2009 - gp2002
| gp2009 | Inhalt | gp2002 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 2932 30 361 | Achsbrücken (Triebachsen) mit Ausgleichsgetriebe, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen | 3430 20 350 | Achsbrücken (Triebachsen) mit Ausgleichsgetriebe, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen | |||
gp2002 ⇄ wz2003
gp2002 - wz2003
| gp2002 | Inhalt | wz2003 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 3430 20 350 | Achsbrücken (Triebachsen) mit Ausgleichsgetriebe, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen | ex | 34.30.0 | Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | ||
Stichwörter
- Achsbrücken, Triebachsen mit Ausgleichsgetrieben, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen, für Kraftfahrzeuge
- Achsbrücken, mit Ausgleichsgetriebe, für Kraftfahrzeuge
- Antriebselemente, für Kraftfahrzeuge
- Differentiale für Kraftfahrzeuge
- Gehäuse, für Ausgleichsgetriebe, für Kraftwagen
- Triebachsen mit Ausgleichsgetriebe, für Kraftfahrzeuge
Langtitel
Achsbrücken (Triebachsen) mit Ausgleichsgetriebe, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen, für Personen-, Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken
Ebene
Ebene 8: Güterart
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