Europäisches Abfallverzeichnis
Klassifikationsstruktur
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| Beschreibung | Grundlage der Abfallarten ist ab Berichtsjahr 2002 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) (Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses vom 10. Dezember 2001 – BGBl. I S. 3379). Für einen genaueren Nachweis, insbesondere bei den Outputfraktionen, erfolgt für die Abfallstatistik darüber hinaus eine weitere Untergliederung in 8-stellige Schlüsselnummern. Das Europäische Abfallverzeichnis ist ein gemeinschaftlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert wird. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Das Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle (Kapitel 01 bis 12 und 17 bis 20). Die Abfälle der Kapitel 13 bis 15 folgen dagegen einer stoff-bezogenen Gliederung und Kapitel 16 dient als Auffangposition für Abfälle, die weder herkunfts- noch stoffbezogen einem anderen Kapitel zugeordnet werden können. Das führt zum Beispiel dazu, dass Abfälle mit gleicher Zusammensetzung aber unterschiedlicher Herkunft auch mit unterschiedlichen Abfallschlüsseln geführt werden müssen. |
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| Letzte Aktualisierung | |
| Eigentümer | Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Referat "Abfallwirtschaft", Tel.: 0228/99 643-8950 E-Mail: umwelt@destatis.de |
| Ansprechpartner | Weinert, Hans-Jörg |
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